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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die
Firma flugpol vermittelt Reiseleistungen Dritter an Kunden.
Alle Reiseleistungen, insbesondere Reiseverträge mit Reiseveranstaltern, sowie
Einzelleistungen von Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen,
Schiffsreisen, Hotels und sonstigen Einzelleistungen werden durch die
Leistungsanbieter in eigener Verantwortung gegenüber dem Reisekunden erbracht.
Die untenstehende Vereinbarung wird zwischen flugpol als
Reisevermittler und dem Reisekunden werden in Form dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen getroffen. Sie werden somit Inhalt des zwischen dem Kunden
und flugpol mit dem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages.
1. Vertragsschluss,
anzuwendendes Recht
2. Auskünfte, Hinweise
3. Visa, Bescheinigungen
4. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen
5. Aufwendungsersatz, Bearbeitungsgebühr
6. Haftung
7. Inkasso, Zahlungen
8. Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtsstand
1.
Vertragsschluss, anzuwendendes Recht
1.1. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages kommt zwischen flugpol und dem
Reisekunden der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag
zustande.
1.2. Die Rechte und Pflichten von flugpol und dem Reisekunden ergeben
sich aus dem vertraglich getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise aus den
gesetzlichen Vorschriften der §§ 675,631 ff. BGB.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Reisekunden gegenüber dem
Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem
getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen
Reise - oder Geschäftsbedingungen.
1.4. Der Reisekunde kann sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über
eine oder mehrere Reiseleistungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder per
Email auf elektronischem Wege gegenüber flugpol abgeben. Mit der Erteilung des
Buchungsauftrages durch den Kunden kommt der Reisevermittlungsvertrag zustande.
1.5. Der Reisekunde ist an sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über
die Reiseleistung 14 Tage gebunden.
1.6. flugpol leitet die Buchungsaufträge unverzüglich an die
Leistungserbringer weiter. Die Annahme des Buchungsangebotes des Reisekunden
erfolgt durch den Leistungserbringer selbst über flugpol. Die Annahme bedarf
keiner besonderen Form.
1.7. Der Reisekunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle
Leistungserbringer einen Vertrag über die jeweilige Reiseleistung
ausschließlich unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abschließen. Dem Reisekunden werden auf Anfragen und
soweit dies vor dem Buchungsauftrag erfolgt ist, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Leistungsanbieters übergeben.
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