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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma flugpol vermittelt Reiseleistungen Dritter an Kunden. Alle Reiseleistungen, insbesondere Reiseverträge mit Reiseveranstaltern, sowie Einzelleistungen von Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Schiffsreisen, Hotels und sonstigen Einzelleistungen werden durch die Leistungsanbieter in eigener Verantwortung gegenüber dem Reisekunden erbracht. 
Die untenstehende Vereinbarung wird zwischen flugpol als Reisevermittler und  dem Reisekunden werden in Form dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen. Sie werden somit Inhalt des zwischen dem Kunden und flugpol mit dem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages.

1. Vertragsschluss, anzuwendendes Recht
2. Auskünfte, Hinweise
3. Visa, Bescheinigungen
4. Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen

5. Aufwendungsersatz, Bearbeitungsgebühr
6. Haftung

7. Inkasso, Zahlungen
8. Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtsstand

1. Vertragsschluss, anzuwendendes Recht       
1.1. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages kommt zwischen flugpol und dem Reisekunden der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. 
1.2. Die Rechte und Pflichten von flugpol und dem Reisekunden ergeben sich aus dem vertraglich getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675,631 ff. BGB. 
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Reisekunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise - oder Geschäftsbedingungen.
1.4. Der Reisekunde kann sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine oder mehrere Reiseleistungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Email auf elektronischem Wege gegenüber flugpol abgeben. Mit der Erteilung des Buchungsauftrages durch den Kunden kommt der Reisevermittlungsvertrag zustande.
1.5. Der Reisekunde ist an sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Reiseleistung 14 Tage gebunden. 
1.6. flugpol leitet die Buchungsaufträge unverzüglich an die Leistungserbringer weiter. Die Annahme des Buchungsangebotes des Reisekunden erfolgt durch den Leistungserbringer selbst über flugpol. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.
1.7. Der Reisekunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Leistungserbringer einen Vertrag über die jeweilige Reiseleistung ausschließlich unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen. Dem Reisekunden werden auf Anfragen und soweit dies vor dem Buchungsauftrag erfolgt ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsanbieters übergeben.

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